DGB-Frauen für den Mindestlohn
Deshalb fordern die DGB-Frauen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von mindestens 7,50 Euro in der Stunde.
Denn von der Arbeit muss man leben können. Trotz Vollzeitarbeit auf Almosen und Unterstützung angewiesen zu sein, das nagt am Selbstwertgefühl.
Dazu gehört mehr als Abwesenheit von Hunger und Not. Dazu gehört auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: Kino, Theater, Musikunterricht für die Kinder, Urlaubsreisen, PC mit Internetanschluss.
Niedriglöhne bedeuten lebenslange Konsequenzen auch bei den Sozialleistungen, wie Arbeislosengeld und Rente. Hungerlohn bedeutet Hungerrente.
Die Einkommensskala ist nach unten offen. Wo kein Tarifvertrag gilt, kann der Arbeitgeber die Entgelthöhe einseitig bestimmen. Er ist an keine Untergrenze gebunden.
In keinem anderen Land sind die Reallöhne gesunken. Außer in Deutschland.
Die Einführung eines Mindestlohns von 7,50 Euro in der Stunden erhöht die Kaufkraft von zirka 5 Millionen Beschäftigten in Deutschland.
Das alles und aktulle Zahlen und Fakten zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Baden-Württemberg hat der DGB auf einem Flugblatt zusammengestellt.
Letzte Änderung: 07.03.2008