Mitgliedervorteil Leiharbeit
Ab 2021 erhalten Leihbeschäftigte eine Mitglieder-Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind. Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein Antrag an den Arbeitgeber (Leihunternehmen) gestellt werden: bis spätestens 30. Juni für die Extrazahlung zum Urlaubsgeld 2021.
Der Mitgliedervorteil wird jeweils zum Urlaubsgeld im Juni und zum Weihnachtsgeld im November ausgezahlt. Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und steigt in den kommenden Jahren.
In 2021 erhalten Mitglieder in Leiharbeit dadurch bis zu 300 Euro mehr im Jahr.
Die Mitglieder-Extrazahlung erhalten alle Leihbeschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von länger als sechs Monaten im Leihunternehmen, wenn sie zum 30. Juni oder 30. November eines Jahres mindestens 12 Monate Mitglied
der IG Metall sind.
Um den Mitgliedervorteil zu erhalten, müssen Leihbeschäftigte einen Antrag an ihren Arbeitgeber (Leihunternehmen) stellen und eine Bescheinigung über ihre Mitgliedschaft beilegen. Der Antrag kann per Post oder per E-Mail gestellt werden.
Wichtige Termine: Für den Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld im Juni kann die Bescheinigung ab sofort heruntergeladen werden. Der Antrag muss bis einschließlich 30. Juni (E-Mail-/Posteingang) gestellt werden.
Leihbeschäftigte, die noch nicht IG Metall-Mitglied sind, aber bis Ende Mai beitreten, sichern sich bereits jetzt ihren Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld 2022!
Letzte Änderung: 25.05.2021