Homeoffice-Gipfel
Die IG Metall Baden-Württemberg begrüßt Möglichkeiten zur Ausweitung von Homeoffice, um damit die Kontakte in der Corona-Pandemie weiter zu beschränken. Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg: "Wir befürworten Homeoffice überall dort, wo die richtigen Rahmenbedingungen bestehen und es die häusliche Situation zulässt. Alle Beschäftigten, denen es möglich ist, müssen seitens ihres Arbeitgebers mobil arbeiten können. Allerdings insbesondere, wenn Homeoffice und Homeschooling zusammenkommen, wünscht sich mancher ins Büro zurück. Häusliche Rahmenbedingungen wie zum Beispiel räumliche Möglichkeiten sowie technische Ausstattung dürfen auf keinen Fall ignoriert werden und deshalb sprechen wir uns auch gegen einen Zwang zu Homeoffice aus."
Die IG Metall Baden-Württemberg hat mit Südwestmetall bereits 2018 im Zuge der damaligen M+E-Tarifrunde einen Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten abgeschlossen, der Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für das Arbeiten von einem vom Beschäftigten frei gewählten Arbeitsort außerhalb des Betriebes beschreibt. Dieses Thema gelte es auch unabhängig von Corona weiter zu bearbeiten, so Zitzelsberger, da dies ein wesentlicher Bestandteil für die Vereinbarkeit von persönlicher Lebensführung und Arbeitstätigkeit sei.
Im Organisationsbereich der IG Metall ist mobiles Arbeiten weit verbreitet, das zeigt die jüngste bundesweite Umfrage unter 250.000 Beschäftigten, davon über 50.000 in Baden-Württemberg. Über 80 Prozent derjenigen, die die Möglichkeit haben, mobil zu arbeiten, machen demnach davon Gebrauch. Die Aussage "Ich wünsche mir auch für die Zukunft, regelmäßig von zu Hause arbeiten zu können", haben rund 86 Prozent der Befragten in Bund und Land mit "Ja" beantwortet.
Zitzelsberger warnt allerdings davor, Homeoffice als Allheilmittel gegen die Ausbreitung von Corona zu sehen, die Maßnahme könne lediglich einen wichtigen Beitrag leisten. "Wir dürfen auch die vielen Kolleginnen und Kollegen nicht vergessen, die am Band Autos montieren oder aus anderen Gründen nur vor Ort im Betrieb arbeiten können. Dort muss der höchstmögliche Gesundheitsschutz gewährleistet sein und gegebenenfalls nochmal nachgebessert werden, um unsere Kolleginnen und Kollegen vor einer Infektion zu schützen."
Letzte Änderung: 21.01.2021