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22.10.2020 Jetzt die Handlungsfähigkeit der Betriebsräte und IG Metall sichern

In vielen Betrieben herrscht durch die Corona-Pandemie ein Ausnahmezustand. Umso wichtiger ist, dass die Mitbestimmung im Betrieb weiter funktioniert.

Der Gesetzgeber hat die Beschlussfassung in den Mitbestimmungsgremien sowie die Durchführung von Betriebsversammlungen befristet erleichtert. Wichtig ist auch, dass die bewährte Zusammenarbeit zwischen Betriebsräten und IG Metall weiter gut läuft, auch wenn regulatorische Maßnahmen zur Begrenzung der Kontakte die Zusammenarbeit und Kommunikation erschweren.

Letzte Änderung: 22.10.2020