Corona Warn App - Hinweise

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01.07.2020 Corona Warn App - Hinweise für Beschäftigte und Betriebsräte

Die IG Metall bewertet die Corona Warn App als ein sinnvolles Instrument zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie. Aber: Die App ist im Betrieb nur eine Ergänzung und kein Ersatz für die bisherigen Präventionsanstrengungen. Weiterhin gilt es, durch technische, arbeitsorganisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen das Risiko einer Ansteckung von Beschäftigten untereinander zu minimieren.

Wir informieren im vorliegenden Papier über die Forderungen der IG Metall im Kontext des Beschäftigungsverhältnisses. Und darüber welche Mitbestimmungstatbestände in Betracht kommen.

Anhang:

Corona Warn App

Corona Warn App

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Letzte Änderung: 01.07.2020