Entgeltgerechtigkeit
Über Geld redet man nicht? Das neue Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) räumt mit diesem veralteten Motto auf. Aber was bedeutet das für Beschäftigte? Für wen greift das Gesetz und wie kommen Beschäftigte zu ihrem Auskunftsanspruch? Ein Flyer fasst alle Informationen zur neuen Rechtsprechung zusammen.
In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Frauen und Männer ab dem 6. Januar 2018 ihren individuellen Auskunftsanspruch wahrnehmen. Frauen erhalten Auskunft darüber was Männer verdienen und andersherum.
In einem Flyer informieren wir Beschäftigte was das neue Entgelttransparenzgesetz bringt und wie sie zu ihrem Auskunftsanspruch kommen.
Letzte Änderung: 08.02.2018