Veranstaltung zum Holocaust-Gedenktag
In den Morgenstunden des 27. Januar 1945 erreichten die ersten sowjetischen Truppen das Vernichtungslager Auschwitz. Alleine in Auschwitz wurden mindestens 1,1 Millionen Menschen ermordet, die meisten in den Gaskammern von Auschwitz-Birkenau. Seit 1996 ist der 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland gesetzlich verankert. 2005 wurde dieser Jahrestag auch von den Vereinten Nationen zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust erklärt.
Auschwitz ist zum Synonym geworden für die monströsen Verbrechen der Nationalsozialisten. Doch Auschwitz ist weit weg. Davon habe man "nichts gewusst", versicherten die Deutschen einander gegenseitig, sowie später ihren Kindern und Enkeln. Doch was geschah vor Ort, was spielte sich unter den Augen der Bevölkerung ab? Tatsächlich durchdrang der Nationalsozialismus auch das Leben in der Provinz. Es gab allerorten die Alltagserfahrung von Brutalität und Fanatismus, und es gab Täter, Helfer, Profiteure und stumme Zuschauer. Wasseralfinger Schulkinder etwa konnten im letzten Halbjahr des Krieges tagtäglich den stummen Zug ausgemergelter Elendsgestalten auf ihrem Weg vom KZ-Lager Wiesendorf in die Bergwerksstollen beobachten.
Die Auseinandersetzung mit diesem Teil der deutschen Geschichte ist bis heute schwierig und schmerzhaft geblieben. Schweigen und Verdrängen war lange Zeit die vorherrschende Haltung. In Aalen gelingt es erst heute, ein Menschenalter nach den Ereignissen, der Namen bislang unbekannter Opfer in Form von Stolpersteinen zu gedenken. Auch dieser Umstand ist Teil unserer Geschichte.
Mitten unter uns. Die Evangelische Kirchengemeinde Aalen, der Verein "Gegen Vergessen Für Demokratie e. V." und das Aalener Bündnis "Aufstehen gegen Rassismus" laden am 27.01.2018 um 18:30 Uhr in die Stadtkirche Aalen zu einer Lesung aus Akten des Ostalbkreises mit Anmerkungen von Hannah Arendts und Musik verfolgter Komponisten ein. Der Eintritt ist frei.
Weitere Infos können dem Flyer zur Veranstaltung entnommen werden.
Letzte Änderung: 16.01.2018