IG Metall Grundlagenseminare 2018
Für Betriebsratsmitglieder und Jugendvertreter beschließt der Betriebsrat nach § 37 Abs. 7 BetrVG die Freistellung und teilt den Beschluss dem Arbeitgeber mit. Die Seminare sind vom Sozialministerium Baden-Württemberg als Bildungsveranstaltung anerkannt, da sie für die BR- und JAV-Arbeit geeignet sind.
Für Vertrauensleute gilt das Bildungsfreistellungsgesetz. Alle Arbeitnehmer/innen in Baden-Württemberg haben seit dem 01. Juli 2015 einen Rechtsanspruch auf bis zu fünf Tage Bildungszeit im Jahr. Seminarkosten und Fahrtkosten trägt die IG Metall für ihre Mitglieder.
Die Bildungsprogramme erhaltet ihr beim Betriebsrat, über die IG Metall oder im Extranet.
Die Anmeldung zum Seminar kann unter Angabe der Seminarnummer über die jeweilige IG Metall Geschäftsstelle erfolgen.
Letzte Änderung: 14.12.2017