Finger weg vom Bildungszeitgesetz
Bei ihrer letzten Delegiertenversammlung am 26.09.2017 verabschiedeten die Delegierten der IG Metall Aalen einstimmig eine Resolution zum Erhalt des Bildungszeitgesetzes in Baden-Württemberg in vollem Umfang.
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als "Bildungsfreistellung", "Bildungsurlaub" oder "Arbeitnehmerweiterbildung" bekannt.
"Das Bildungszeitgesetz hat dazu beigetragen, dass viele Beschäftigte erstmals die Möglichkeiten hatten an Schulungen zur politischen Bildung teilzunehmen", so Roland Hamm, erster Bevollmächtigter der IG Metall Aalen. "Das Bildungszeitgesetz hat für die IG Metall vielerorts in Baden-Württemberg, trotz Widrigkeiten, wie z.B. unrechtmäßige Ablehnung des Anspruchs durch einzelne Arbeitgeber, bereits Erfolge gezeigt. Auch in unserer Bildungsregion der IG Metall Heidenheim, Aalen und Schwäbisch Gmünd haben bereits viele Beschäftigte an Seminaren zum besseren Verständnis von Zusammenhängen in Wirtschaft, Betrieb und Gesellschaft teilgenommen", so Hamm weiter.
Die Delegierten der Delegiertenversammlung fordern daher:
FINGER WEG VOM BILDUNGSZEITGESETZ. FÜNF BEZAHLTE TAGE IM JAHR. FÜR ALLGEMEINE, POLITISCHE UND BERUFLICHE BILDUNG, MÜSSEN BLEIBEN.
Letzte Änderung: 27.09.2017