Faires Entgelt für Frauen

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14.10.2016 Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit am 14.10.2016

Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit - auf diese Forderung werden heute in den Unternehmen die Frauen aufmerksam machen. Das geplante Lohngerechtigkeitsgesetz ist ein erster Erfolg. Wie dringend unterstützende gesetzliche Regelungen gebraucht werden, macht einmal mehr der Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit deutlich: Am 14. Oktober haben Männer bereits so viel verdient, wie Frauen zum Jahresende.
Pünktlich zum Tag der betrieblichen Entgeltgerechtigkeit wird das Gesetz zur Lohngerechtigkeit nicht mehr kommen. Doch vor einigen Tagen hat der Koalitionsausschuss endlich grünes Licht gegeben. Die IG Metall begrüßt, dass sich die Koalition nun auf erste wichtige Eckpunkte geeinigt hat. Der Gesetzentwurf stärkt die Tarifparteien. Denn wo Betriebsräte mitbestimmen und Tarifverträge gelten, gibt es weniger Diskriminierung.

Die Gender Pay Gap, die Lücke zwischen den Entgelten von Frauen und Männern, beträgt in Deutschland 21 Prozent. Rein rechnerisch könnten Männer bereits ab Mitte Oktober den Rest des Jahres freimachen, denn dann haben sie so viel verdient, wie Frauen erst am Jahresende. Auf diese Ungerechtigkeit weisen am Tag der betrieblichen Entgeltgerechtigkeit Metallerinnen und Metaller hin. In diesem Jahr fällt der Tag auf den 14. Oktober.

Die Gründe für die Entgeltlücke sind verschieden: Frauen arbeiten häufiger Teilzeit, sie sind seltener in Führungspositionen und weniger oft in den Hochlohnbranchen der Industrie beschäftigt. Rechnet man alle diese Faktoren heraus, liegen die Frauenverdienste auf vergleichbaren Arbeitsplätzen trotzdem unter denen der Männer - um sieben Prozent. Egal wie man rechnet, ob man Bruttostundenlöhne oder Monatsgehälter zugrunde legt, das Ergebnis ist immer das Gleiche: Es gibt keine gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit. In keiner Branche.

Mit dem neuen geplanten Gesetz erhalten Arbeitnehmerinnen in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrecht. Das ist begrüßenswert. Arbeitnehmerinnen können also von ihrem Arbeitgeber Informationen darüber verlangen, wie viel Geld ihre Kollegen an vergleichbaren Arbeitsplätzen erhalten. "Das ist ein wichtiger Schritt für einen Kulturwandel - weg von der Tabuisierung des Gehalts hin zu Transparenz und Vergleichbarkeit", betont Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall. "Wir hätten uns allerdings mehr Courage von der Koalition gewünscht, verbindlichere Regelungen zur Überprüfung von betrieblichen Entgeltstrukturen festzuschreiben." Hier sieht der Gesetzentwurf leider nur eine Aufforderung an Unternehmen über 500 Beschäftigten vor. Viele Beschäftigte arbeiten aber in kleinen und mittleren Unternehmen.

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. So steht es im Grundgesetz. Das gilt auch für die Arbeitswelt. In Deutschland richtet sich die Bezahlung in der Regel nach der Tätigkeit, die jemand erbringt. Ob ein Mann die Arbeit macht oder eine Frau, sollte dabei unerheblich sein. "Bei uns geht es fair zu" - das behaupten viele Unternehmen. Trotzdem gibt es die Entgeltlücke. Ursachen sind unter anderem unterschiedlich hohe Zulagen und Prämien.

Das geplante Lohngerechtigkeitsgesetz kann helfen, die Entgeltlücke zu schließen. "Der Gesetzentwurf ist ein erster wichtiger Schritt für mehr Lohngerechtigkeit und Transparenz. Jetzt gilt es, den Entwurf rasch in ein taugliches Gesetz zu gießen, denn ungleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit passt nicht mehr in die moderne Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts", sagte Christiane Benner.

Die Mitglieder des Ortsfrauenausschuss der IG Metall Aalen werden in den Betrieben, in denen sie beschäftigt sind, die DGB-Zeitung "Skandal" auslegen und so auf die Lohnungerechtigkeit aufmerksam machen.

Letzte Änderung: 21.10.2016