Elterngeld und Elternzeit
Die Bundesregierung hat Elternzeit und Elterngeld neu geregelt. Die Veränderungen gelten seit dem 1. Juli 2015 für Eltern, deren Kind am oder nach dem 1. Juli geboren ist. Ziel der Neuregelung: Berufstätigen mehr Spielraum
geben, die Betreuungsphasen flexibel und nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. Elternzeit und Elterngeld sind zwei voneinander unabhängige Leistungen, die Elternzeit muss beim Arbeitgeber, das Elterngeld bei der
Elterngeldstelle in den Kommunen beantragt werden.
Alles Wichtige auf einen Blick bringt unser Faktenblatt, das hier heruntergeladen werden kann.
Letzte Änderung: 22.08.2015