Geschichte der Gleichberechtigung
Stationen auf dem Weg zur Gleichberechtigung in Deutschland
1900
Frauen dürfen in Preußen frei studieren.
1919
In der Verfassung der neuen Weimarer Republik erhalten Frauen erstmals das volle aktive und passive Wahlrecht.
1933-1945
Die Nazis schaffen das passive Wahlrecht für Frauen wieder ab und drängen sie zurück an den Herd, schicken sie im Zweiten Weltkrieg dann doch wieder für die Rüstungsproduktion in die Fabriken.
1949
Die Gleichberechtigung wird im Grundgesetz der BRD und in der Verfassung der DDR festgeschrieben.
1955
Das Bundesarbeitsgericht verbietet die sogenannten Frauenlöhne, die Abschläge bis zu 25 Prozent vorsahen.
1958
Gleichberechtigungsgesetz: Ende männlicher Vorrechte in der Ehe. Bis dahin konnte der Ehemann über die Einkünfte der Ehefrau verfügen und sogar ihre Arbeit fristlos kündigen. Aufhebung des
Lehrerinnen-Zölibats.
1976
Der Nachname der Frau kann als Familienname gewählt werden.
1977
Ende der gesetzlichen Aufgabenteilung in der Ehe.
1979
Letzte väterliche Vorrechte des Ehemanns bei der Kindererziehung werden abgeschafft.
1994
Zweites Gleichberechtigungsgesetz: Förderung von Frauen, Vereinbarkeit Familie und Beruf, Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
1997
Die Vergewaltigung in der Ehe wird strafbar, zunächst allerdings nur auf Antrag der Frau, erst seit 2004 als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt.
1997
Gender Mainstreaming wird von der Bundesregierung als Strategie zur Verbesserung der Gleichstellung von Männern und Frauen eingeführt.
1999
Frauen dürfen in die Bundeswehr. Damit folgt der Gesetzgeber in Deutschland einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Bundeswehr.
Das Reformgesetz der Bundesregierung zum Erziehungsgeld tritt in Kraft. Junge Väter haben nun erstmals den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Somit wird ihnen die Chance eröffnet, sich an der Erziehung des Kindes zu beteiligen.
Start der bundesweiten Kampagne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
2001
Das Job-AQTIV-Gesetz tritt in Kraft. Es soll die Gleichstellung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt vorantreiben, indem spezielle arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Frauen ausgebaut werden.
Familien mit Kindern und Alleinerziehende werden bei dem Erlangen des Meisterbriefs gesondert gefördert.
2002
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt in Kraft. Im Zuge der Umsetzung der Gleichbehandlungsrichtlinien der Europäischen Union wird auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet.
2006
Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit tritt in Kraft. Das Elterngeld unterstützt beide Elternteile finanziell, damit sie sich nach der Geburt einige Zeit eine Auszeit vom Beruf nehmen können, um sich um ihr Kind zu
kümmern.
2008
Das Kinderförderungsgesetz tritt in Kraft. Es stellt einen zentralen Baustein bei dem geplanten Ausbau der Kinderbetreuung dar. Bis 2013 sollen 35 Prozent der Kinder im Alter von unter drei Jahren über einen Betreuungsplatz
verfügen.
2009
Das Landesarbeitsgericht Berlin verurteilt die Musikrechte Verwertungsgesellschaft Gema gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen zu haben. Spektakulär ist die Begründung: Das Gericht akzeptiert eine Statistik
mit der die Klägerin nachweist, dass Frauen bei Beförderungen systematisch benachteiligt würden.
2015
Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Damit steigen insbesondere die Einkommen von geringfügig Beschäftigten - und vor allem von Frauen. Denn zwei Drittel der Erwerbstätigen im
Niedriglohnsektor sind weiblich.
Ab 01.07.2015 erleichtert das ElterngeldPlus Müttern und Vätern von Neugeborenen, Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren.
Und wie geht's weiter?
Noch immer verdienen Frauen in Deutschland 23 Prozent weniger. Vor allem dort, wo keine Tarifverträge gelten. Das muss sich ändern! Deshalb: Heute für morgen Zeichen setzen! Unser Jahr hat 365 Frauentage!
Letzte Änderung: 02.03.2015