Schwerbehindertenvertretungen 2014
Vom 1. Oktober bis zum 30. November 2014 sind alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten im Ostalbkreis aufgerufen, ihre betriebliche Schwerbehindertenvertretungen (SBV) zu wählen. In jedem Betrieb besteht ab fünf schwerbehinderten Beschäftigten der Anspruch auf eine Schwerbehindertenvertretung - gesetzlich verbrieft.
Roland Hamm, Geschäftsführer der IG Metall: "Es ist und bleibt eine Herausforderung, den Erhalt des Arbeitsplatzes auch für die Beschäftigten mit einer Behinderung zu sichern. Bereits jede/jeder zweite Beschäftigte im Alter zwischen 55 bis 65 ist schwerbehindert. Dadurch wird deutlich, die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist von existenzieller Bedeutung für die Beschäftigten in den Betrieben."
Unter dem Motto "Für Dich STARK Durch Dich" ruft die IG Metall die Beschäftigten in den Betrieben auf, die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen aktiv zu unterstützen. Nicht nur Menschen mit Behinderung spricht die IG Metall zur kommenden Wahl als mögliche Kandidaten an. Es kommt vielmehr darauf an, den Willen zu haben, die Interessen zu vertreten und hierzu gemeinsam mit der IG Metall betrieblich aktiv zu werden.
"Wir brauchen viele neue Kandidatinnen und Kandidaten, allein altersbedingt werden viele Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen im Ostalbkreis nicht mehr antreten oder innerhalb der kommenden vierjährigen Amtszeit ausscheiden. Es sind etwa 60 Prozent der SBV-Mitglieder im Alter zwischen 46 und 59 Jahre alt. Daher unterstützen wir gerade auch IG Metall-Mitglieder, die sich völlig neu der Aufgabe stellen wollen", betont Josef Mischko, Zweiter Bevollmächtigter der IG Metall Aalen und zuständig für den Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Schwerbehindertenarbeit. "Was zählt ist der Wille, den Interessen der Beschäftigten Geltung zu verschaffen."
Letzte Änderung: 13.10.2014