Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Demokratie, Mitbestimmung und Chancengleichheit gehören zum Arbeitsleben. Im Frühjahr 2014 wurden die Betriebsräte neu gewählt. Ab 1. Oktober bis 30. November stehen - wie alle vier Jahre - die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen an. Und die sind angesichts alternder Belegschaften, zum Durchsetzen von Rechten und Chancen unverzichtbar - mit der IG Metall im Rücken.
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) vertritt die Interessen der behinderten Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, sie setzt sich für passende Arbeitsbedingungen und mehr Arbeitsplatzsicherheit ein. Das ist bitter nötig, denn Arbeit kann krank machen, und Krankheit und Behinderung können zur Kündigung führen. Fast 85 Prozent der SBVen in der Metall- und Elektrobranche sind in der IG Metall organisiert. Sie greifen auf die Unterstützung einer starken Gewerkschaft zurück; das fördert ihren Erfolg im Interesse der Belegschaften.
Behinderungen sind in der Regel nicht sichtbar, das öffentliche Bild von Menschen mit Blindenstock und Rollstuhl gibt nur einen kleinen Ausschnitt der Realität wieder. Rund fünf Prozent der Behinderungen sind angeboren, aber über 90 Prozent der Handicaps werden im Laufe des Lebens erworben: durch Erkrankungen, Unfälle und (arbeitsbedingten) Verschleiß. In der Arbeitswelt bedeutet das, Menschen mit Behinderungen haben oft chronische Erkrankungen wie Rückenleiden, Diabetes, Depressionen oder Krebs. Je nach Ausmaß und Schwere kann den Betroffenen eine Behinderung oder Schwerbehinderung (mit Ausweis) anerkannt werden.
In der modernen Arbeitswelt mit Leistungsstress und wachsenden beruflichen Anforderungen haben behinderte, ältere und kranke Menschen einen schweren Stand. Nicht erst seit der Krise trennen sich Arbeitgeber bevorzugt von denen, die vermeintlich weniger "Power" haben.
Hier kommt die Schwerbehindertenvertretung zum Zuge: Sie wacht darüber, dass gesetzliche Schutzrechte wie der besondere Kündigungsschutz eingehalten werden, sie wirkt bei Personalentscheidungen mit und setzt sich bei Einstellungen für behinderte Bewerber/innen ein. Außerdem sorgt sie für möglichst optimale, behinderungsgerechte Arbeitsplätze und beantragt dafür Zuschüsse von Ämtern und Trägern. Als soziale Kompetenz im Betrieb berät sie behinderte Menschen individuell: beim Antrag einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation (Umschulung), dem Antrag auf Feststellung einer Behinderung und bei Arbeits-platzproblemen.
Eine engagierte Schwerbehindertenvertretung ist ein Aktivposten bei der Bewältigung des demografischen Wandels. Denn auch in der Arbeitswelt werden die Menschen älter. Gemeinsam mit dem Betriebsrat macht sie sich für den Aufbau von Gesundheitsförderung, besserer beruflicher Weiterqualifizierung und Gestaltung gesünderer Arbeitsbedingungen stark.
Wahlverfahren - so geht's:
Die IG Metall startet mit dem Motto "Für Dich STARK Durch Dich" in die Wahl der Schwerbehindertenvertretungen 2014. Infos und Unterlagen gibt es im Internet unter: www.sbvwahl2014.de
- Gewählt werden kann eine SBV in jedem Unternehmen mit mindestens fünf anerkannt schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen.
- Schwerbehindert sind Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Eine Gleichstellung erfolgt mit einem GdB von 30 bis 49.
- Gibt es noch keine Schwerbehindertenvertretung, kann der Betriebsrat (§ 93 SGB IX) die Wahl initiieren oder ein Beschäftigter bittet das Integrationsamt, eine Wahl einzuleiten (www.integrationsamt.de).
- Kandidieren können Beschäftigte ab 18 Jahren - mit oder ohne Behinderung.
- Wahlberechtigt sind nur schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen.
Letzte Änderung: 22.08.2014