Befristungsschutz für Betriebsräte
Befristungsschutz für Betriebsräte
In einer beachtenswerten Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 25. Juni 2014 den Befristungsschutz für Betriebsräte verbessert. Damit hat es ein Zeichen gesetzt. Ein Zeichen für die Bedeutung des Betriebsratsamtes und gegen die Diskriminierung von Amtsträgern. Allerdings wird die praktische Bedeutung des Urteils dadurch entwertet, dass die Beweislast für eine unzulässige Benachteiligung dem Betriebsrat auferlegt wird.
BAG vom 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12
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Letzte Änderung: 07.08.2014