Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Im Oktober und November steht die Wahl der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) in Betrieben mit mindestens fünf Wahlberechtigten an. Wahlberechtigt sind schwerbehinderte Beschäftigte mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent sowie Beschäftigte, die durch Bescheid der Agentur für Arbeit den Schwerbehinderten gleichgestellt sind.
Als Vertrauensperson oder Stellvertreter wählbar sind alle Beschäftigten, die dem Betrieb mehr als sechs Monate angehören - also auch Beschäftigte ohne Behinderung.
Auf der Internet-Seite hat die IG Metall Infos zur Wahl und zwei Filme veröffentlicht. Ein Film erklärt, wie die Schwerbehindertenvertretung gewählt wird, der andere, wie die Arbeit der SBV aussieht.
Für die Aktiven sind weitere Informationen, Präsentationen zum Zeitplan sowie zum förmlichen und vereinfachten Wahlverfahren , Plakate und Flyer zum Selbstgestalten und Logos zum Herunterladen im Extranet.
Natürlich bekommen die Betriebe, in denen eine SBV gewählt wird, Werbematerial wie Plakate, Flyer oder Kulis von der IG Metall-Verwaltungsstelle.Letzte Änderung: 27.06.2014