DGB-Klartext

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20.09.2013 Gut zu wissen: Ein Mindestlohn als untere Haltelinie bleibt unverzichtbar. Der DGB schreibt im Klartext, warum das so ist und auch nächste Woche noch so bleibt!

Mindestlohn: 8,50 Euro für alle!

Wahlkampf macht's möglich: Plötzlich gibt es den Branchenmindestlohn für das Steinmetzhandwerk, und auch die Gebäudereiniger können sich über eine Mindestlohnerhöhung freuen. So positiv das Ergebnis der letzten Kabinettsitzung vor der Bundestagswahl für diese Beschäftigten auch ist, so durchsichtig ist das Manöver von Bundesarbeitsministerin von der Leyen. Nachdem der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit für den Steinmetz-Mindestlohn bereits im Mai 2012 von den Tarifparteien gestellt wurde, hat sich die Bundesregierung mit der Umsetzung bis fünf Tage vor der Wahl Zeit gelassen.

Ebenso versucht Frau von der Leyen den guten Tarifabschluss zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und den Arbeitgebern der Leiharbeitsbranche für sich auszuschlachten. Nach dem Motto: "Tariflich geht doch, überflüssig also der Ruf nach einem gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn" verkennt Schwarz-Gelb wesentliche Tatsachen.

Branchenmindestlöhne existieren nur dort, wo es Tarifverträge gibt. Doch in der Vergangenheit haben sich immer mehr Arbeitgeber der Verantwortung als Tarifpartner entzogen, immer weniger Unternehmen sind noch tarifgebunden (siehe Abbildung in der Anlage). Und auch der Gesetzgeber hat seinen Teil vernachlässigt: Der Anteil der für allgemeinverbindlich erklärten Branchenmindestlöhne ist von 5,4 % im Jahr 1991 auf 1,7 % in 2011 zurückgegangen. Um es in Zahlen zu verdeutlichen: Rund fünf Millionen Beschäftigte profitieren von den insgesamt jetzt 12 Branchenmindestlöhnen. Es gibt aber noch ca. sieben Millionen Menschen, die weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen.

Frau von der Leyen hat sich mit ihrer Haltung geschmeidig, aber nicht unbemerkt, der Position von FDP und CDU-Wirtschaftsflügel angenähert: Noch vor kurzem plädierte sie für einen allgemeinen Mindestlohn, allerdings tariflich ausgehandelt. Damit konnte sie sich in der Regierung nicht durchsetzen und verteidigt jetzt die Flickenteppich-Politik: Mindestlöhne schon irgendwie, aber nach Branchen und Regionen differenziert und nur da, wo noch keine tariflichen Entgelte existieren. Wenn es welche gibt - und seien sie noch so gering - darf der Staat nicht eingreifen.

Wer, wie die Bundesregierung meint, auf eine untere Haltelinie als Schutz vor schlimmsten Lohndumping verzichten zu können, sollte sich nicht wundern, bei der Wahl abgestraft zu werden. Um wirklich allen Arbeitnehmern/-innen zu ermöglichen, von ihrer Hände Arbeit leben zu können, ist ein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro pro Stunde unabdingbar. Billigheimer-Buden dürfen nicht länger subventioniert werden indem zugeschaut wird, wie Beschäftigte mit Hungerlöhnen abgespeist und zum Aufstocken auf das Amt geschickt werden. Das ist zynisch gegenüber den Betroffenen und gegenüber der Gesellschaft.

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DGB -Klartext 33/2013

DGB -Klartext 33/2013

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Letzte Änderung: 19.09.2013