Autohaus VW Wagenblast

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13.09.2013 Mit Hilfe der IG Metall Aalen erhält der Betriebsrat der Firma VW Wagenblast nach langem Tauziehen mit der Geschäftsleitung die ihm zustehenden Auskünfte über Werksverträge.

AALEN (oap) - Mit Hilfe der IG Metall Aalen erhält der Betriebsrat der Firma VW Wagenblast nach langem Tauziehen mit der Geschäftsleitung die ihm zustehenden Auskünfte über Werksverträge.

"Wir führen hier einen Scheinprozess", meinte der Rechtsanwalt der Firma VW Wagenblast am Freitagmorgen bei dem Kammertermin des Arbeitsgerichts. Doch so einfach ließ die vorsitzende Richterin diese Aussage nicht durchgehen. Nach Paragraph 80 Absatz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes sei der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat über Werkverträge Auskunft zu erteilen, so die Richterin. Dieser Paragraph gebe dem Betriebsrat ein umfassendes Informationsrecht über Personen oder Firmen, die im Betrieb beschäftigt seien.

Dieser Verpflichtung wollte die Firma VW Wagenblast bislang nicht nachgehen und hat die Herausgabe der notwendigen Informationen immer wieder verzögert. Ob dahinter Missverständnisse oder Absicht stand, konnte abschließend nicht geklärt werden. Dem Betriebrat von VW Wagenblast sei deshalb nichts anderes übrig geblieben, als die Geschäftleitung auf die Herausgabe der ihm zustehenden Informationen über Werksvertäge zu verklagen, meinte IG Metall-Gewerkschaftssekretärin Cynthia Schneider. "Das Gericht steht notfalls auch bis 20 Uhr zur Verfügung", meinte die Richterin, die die Angelegenheit endlich erledigt haben wollte und bot den Kontrahenten an, sich am Nachmittag im Betrieb zusammenzusetzen und eine bereits erstellte Kreditorenliste gemeinsam durchzuarbeiten.

Bereits Ende Mai hatte ein Gütetermin stattgefunden, bei dem die Richterin die Geschäftsleitung von VW Wagenblast dazu aufgefordert hatte, dem Betriebsrat die notwendigen Informationen zu geben. Ob diese Verträge für die Arbeit des Betriebsrats von Belang seien oder nicht, müsse der Betriebsrat prüfen und nicht die Geschäftsleitung, belehrte die Richterin. Den Einwand von Geschäftführerin Brigitte Wagenblast, dass es doch nicht von Belang sei, ob ein Handwerker an einem Tag die Hebebühnen repariert oder die Wände gestrichen habe, wischte die Richterin sofort vom Tisch. Es ginge hier um Personalplanung und auch sicherheitsrelevante Dinge, in denen der Betriebsrat ein Mitspracherecht habe. Deshalb könne durchaus auch der besagte Handwerker, der die Hebebühne reparieren würde, von Belang sein. Hier ginge es nicht nur um die Leiharbeiterproblematik, meinte die Vorsitzende.

Vor allem monierte die Richterin die spürbar vergiftete Atmosphäre zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung. "Es ist Ihr Betrieb, den Sie gerade vor die Wand fahren", sagte die Richterin zu Wagenblast. Inzwischen sei der Konflikt, der sich vor allem um die Person des Betriebsratsvorsitzenden Gerhard Büttner drehe, eskaliert, betonte die Richterin. Doch ohne motivierte Mitarbeiter gebe es keinen Betrieb von VW Wagenblast in Aalen, gab sie zu Bedenken.

Nach einer Unterbrechung der Verhandlung stimmten beide Parteien dem Vorschlag der Richterin zu und setzen sich am Nachmittag zusammen, um die bereits vorhandene Liste durchzuarbeiten. Nun muss der Betriebsrat darüber entscheiden, welche Verträge er einsehen möchte, und die Geschäftsleitung muss diese bis 27. September als Kopie vorlegen. "Endlich kann der Betriebrat arbeiten", zeigt sich Cynthia Schneider von der IG Metall mit dem Ergebnis zufrieden.

Redaktion ostalbpresse.de

Letzte Änderung: 12.09.2013