Leiharbeit muss vorüber gehen

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16.07.2013 "Paukenschlag in der Leiharbeitsbranche": Unternehmen dürfen Leiharbeiter nur vorübergehend beschäftigen. Bundesarbeitsgericht erkennt Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats an.

Detlef Wetzel: "Paukenschlag in der Leiharbeitsbranche" - Unternehmen dürfen Leiharbeiter nur vorübergehend beschäftigen

Frankfurt am Main - Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat ein weitreichendes Urteil gesprochen, das den Missbrauch von Leiharbeit deutlich erschwert. Die Richter haben entschieden, dass Leiharbeit nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend in einem Betrieb eingesetzt werden darf. Ein Unternehmen hatte gegen die Ablehnung des Betriebsrates geklagt, eine Leiharbeitnehmerin ohne zeitliche Begrenzung anstelle einer Stammkraft einzusetzen. In der ersten und zweiten Instanz gaben die Gerichte dem Unternehmen Recht, das Bundesarbeitsgericht entschied nun anders.

"Dieses Urteil ist ein Paukenschlag. Jetzt steht auch juristisch fest: wer Stammbelegschaften durch günstigere Leiharbeiter ersetzen will, handelt unrechtmäßig. Das Urteil ist eine gute Nachricht und ein großer Erfolg im Kampf gegen die prekäre Beschäftigung in Deutschland", sagte Detlef Wetzel, Zweiter Vorsitzender IG Metall, am Freitag in Frankfurt. "Der Austausch ganzer Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmer wird jetzt massiv erschwert. Leiharbeit wird wieder das, was sie sein soll: ein Instrument, mit dem Auftragsspitzen bewältigt werden können."

Grundlage für die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts war der Passus im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, nachdem die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher nur vorübergehend erfolgen darf. Diese Vorgabe sah das Gericht im vorliegenden Fall verletzt. Dadurch ändern sich schlagartig die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Leiharbeitern.

"Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für den Deutschen Arbeitsmarkt", sagte Wetzel. "Die Unternehmen sind nun aufgefordert, sich wieder zu ihrer Verantwortung gegenüber Beschäftigten zu bekennen und das Urteil umzusetzen. Wir werden mit Argusaugen darauf achten, Umgehungsstrategien mittels Werkverträgen aufzudecken und zu verhindern."

Allerdings warnte Wetzel davor, dass Unternehmen statt Leiharbeit nun andere Umgehungsstrategien suchen würden, beispielsweise durch Werkverträge. Um dem entgegenzuwirken sei der Gesetzgeber gefordert, klare Rahmenbedingungen zu setzen und Schlupflöcher, etwa beim Thema Werkverträge, zu schließen.

Letzte Änderung: 15.07.2013