Sommerhitze am Arbeitsplatz
Wird es im Sommer richtig heiß, dann ist die "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur" nach Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenregel "Raumtemperatur" schnell überschritten. Diese sollte in Arbeits- und Sozialräumen nicht höher liegen als 26 Grad.
Wird es am Arbeitsplatz zu heiß, dann kommt auch der Arbeitgeber richtig ins Schwitzen. Er muss nämlich dafür sorgen, dass die Arbeit so gestaltet wird, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Dazu verpflichtet ihn § 4 des Arbeitsschutzgesetzes.
Die Arbeitsstättenregel nennt geeignete Maßnahmen, zum Beispiel
- effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
- effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
- Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
- Lüftung in den frühen Morgenstunden
- Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
- Lockerung der Bekleidungsregelungen
- Bereitstellung geeigneter Getränke, z. B. Trinkwasser.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) gibt weitere Tipps, vor allem für die Arbeit in Büroräumen. Die IG Metall zeigt auf, was der Betriebsrat beachten muss. Beide Flyer können hier heruntergeladen werden. Wir haben auch ein Download für die TR Raumtemperatur hier verlinkt.
Links:
Wenn der Arbeitsplatz zur Sauna wird - Tipps der IG Metall
Bei der BAUA die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 "Raumtemperatur" herunterladen
Letzte Änderung: 20.07.2016