Tarifrunde
"Wir machen Alarm für 5,5 Prozent! Klingelton-Alarm! Wir gehen den Arbeitgebern auf den Wecker!" So heißt es im Aufruf der IG Metall-Jugend. Zur dritten Verhandlung zwischen IG Metall und Arbeitgeberverband Südwestmetall am 7. Mai 2013 im CongressCentrum Böblingen veranstaltet die IG Metall eine Jugendaktionstag. Laut und deutlich wollen die Aktiven die Forderung nach 5,5 Prozent mehr Entgelt und Ausbildungsvergütung unterstützen. Denn mit Argumenten alleine geht es nicht weiter. Solidarität und Unterstützung sind gefragt. Deshalb: Auf nach Böblingen!
DÜRFEN AZUBIS ÜBERHAUPT STREIKEN?
- Ja, denn auch Azubis haben nach dem Grundgesetz ein Streikrecht. Artikel 9 GG: "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftbedingungen Vereinigungen zu bilden ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken, oder zu behindern suchen sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig."
- Da die Vergütung und weitere Arbeitsbedingungen für Azubis tarifvertraglich geregelt sind, dürfen also auch Azubis streiken, um ihre Interessen durchzusetzen. Das gilt auch für Warnstreiks.
- Letztendlich entscheidet die IG Metall, welcher Betrieb in einen (Warn-)Streik einbezogen wird und ob die Azubis am Streik teilnehmen. Dabei wird berücksichtigt, dass das Ausbildungsziel nicht gefährdet wird.
Letzte Änderung: 06.05.2013