Betreuungsgeld verfassungswidrig

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19.09.2012 Ein Rechtsgutachten beurteilt den Entwurf der Bundesregierung über ein Betreuungsgeld als verfassungswidrig. Das Geld sollen Eltern erhalten, deren Kinder keine Krippe oder Kita in Anspruch nehmen.

Nach Auffassung von Prof. Dr. Joachim Wieland ist die Zahlung eines Betreuungsgeldes an Eltern, die eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung nicht nutzen, in mehrfacher Hinsicht verfassungsrechtlich zu beanstanden. Es verstößt gegen die Betreuungsfreiheit, den allgemeinen Gleichheitssatz und die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen.

Das Rechtsgutachten, das Prof. Dr. Wieland im Auftrag der SPD-Bundestagfraktion erstellt hat, findet sich unter folgendem Link.

Foto: Panthermedia

Letzte Änderung: 17.09.2012