Betreuungsgeld verfassungswidrig
Nach Auffassung von Prof. Dr. Joachim Wieland ist die Zahlung eines Betreuungsgeldes an Eltern, die eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung nicht nutzen, in mehrfacher Hinsicht verfassungsrechtlich zu beanstanden. Es verstößt gegen die Betreuungsfreiheit, den allgemeinen Gleichheitssatz und die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen.
Das Rechtsgutachten, das Prof. Dr. Wieland im Auftrag der SPD-Bundestagfraktion erstellt hat, findet sich unter folgendem Link.
Foto: PanthermediaLetzte Änderung: 17.09.2012