Tarífvertrag Branchenzuschlag

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27.08.2012 Leiharbeitnehmer bekommen in Zukunft deutlich mehr Geld, wenn sie in der Metall- und Elektroindustrie arbeiten. Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen.

Ein wichtiger Schritt in Richtung "gleiches Geld für gleiche Arbeit". Leiharbeitnehmer bekommen in Zukunft deutlich mehr Geld, wenn sie in der Metall- und Elektroindustrie arbeiten. Seit 22. Mai 2012 gibt es einen Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie.

Der Tarifvertrag, den die IG Metall mit dem Bundesverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) abgeschlossen hat, tritt am 1. November 2012 in Kraft und ist erstmals zum 31. Dezember 2017 kündbar. Ab Inkrafttreten erhalten Leiharbeitnehmer nach sechs Wochen Einsatzdauer 15 Prozent Branchenzuschlag, nach drei Monaten 20 Prozent, nach fünf Monaten 30 Prozent, nach sieben Monaten 45 Prozent und nach weiteren zwei Monaten 50 Prozent. Der Branchenzuschlag berechnet sich auf Basis der DGB-Tarifverträge mit BZA und IGZ. Leiharbeitnehmer erhalten den Branchenzuschlag auch, wenn sie in nicht tarifgebundenen Metall- und Elektrounternehmen arbeiten.

Weitere Informationen findet man unter dem angegebenen Link.

Der Tarifvertrag kann auf der Website der IG Metall Bezirksleitung heruntergeladen werden. Wir haben diese Seite hier verlinkt.

Letzte Änderung: 23.08.2012