Besser mit Tarifvertrag
Gut, wenn der Tarifvertrag gilt. Denn der Manteltarifvertrag für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie bringt Langzeitkranken bares Geld. Durch einen tariflich vereinbarten Zuschuss zum Krankengeld bleibt das Einkommen auch nach Ende der Entgeltfortzahlung gesichert.
So heißt es im § 12.4.1 des Manteltarifvertrages:
"Beschäftigte erhalten über die Dauer der Entgeltfortzahlung hinaus
- nach 2-jähriger Betriebszugehörigkeit für 1 Monat
- nach 4-jähriger Betriebszugehörigkeit für 2 Monate
- nach 6-jähriger Betriebszugehörigkeit für 3 Monate
als Zuschuss den Unterschiedsbetrag zwischen den Leistungen der Sozialversicherungsträger und 100 % der Nettoentgeltfortzahlung.
Der Differenzbetrag wird in brutto gewährt und unterliegt den gesetzlichen Abzügen."
Wie kann man diesen Zuschuss geltend machen?
Unter Vorlage ihres Krankengeldbescheids müssen berechtigte Langzeitkranke den Zuschuss in der Personalabteilung bzw. im Entgeltbüro einfordern. Achtung! Ausschlussfristen beachten.
Übrigens: Rechtsanspruch auf den Tarifvertrag haben nur die Mitglieder der IG Metall. Online beitreten? Siehe unten!
Letzte Änderung: 20.09.2011