Hitzefrei?
Hohe Außentemperatur, Südlage, riesige Fensterfront: So manches Büro wird in diesen Tagen zur reinsten Sauna. Arbeitnehmer können bei tropischen Temperaturen am Arbeitsplatz aber die Reißleine ziehen. Denn seit Juni 2010 gibt es in Sachen raumklimatischer Arbeitsschutz einige Änderungen.
Was wird mit der neuen Regel besser?
Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR 3.5 bietet mehr Schutz vor Sommerhitze. Mit ihr liegen nun konkrete Empfehlungen und Abstufungen vor: Die Temperatur in Arbeitsräumen soll 26 Grad nicht überschreiten. Höhere Temperaturen als 26 Grad sind nur zulässig, wenn die Außentemperatur auch die 26 Grad-Marke gerissen hat und geeignete Sonnenschutzmaßnahmen installiert sind. Die neue Technische Regel enthält auch klare Bestimmungen, die besagen, was passieren muss, wenn die 26 Grad-Marke überschritten wird.
Der Arbeitgeber muss handeln
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Beschäftigten unter gesundheitsgerechten Bedingungen arbeiten können: Wird es im Büro wärmer als 26 Grad, kann durch Nachtauskühlung oder Getränkeversorgung die Beanspruchung der Mitarbeiter gemindert werden. Bei mehr als 30 Grad Raumtemperatur ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Steigt die Temperatur auf über 35 Grad, so ist der Raum als Arbeitsraum nicht mehr geeignet - es sei denn, es werden Schutzmaßnahmen ähnlich wie bei Hitzearbeitsplätzen ergriffen wie Luftduschen oder Entwärmungsphasen.
Das sollten Betriebsräte beachten
Die Bedingungen der ASR 3.5 muss der Betriebsrat prüfen. Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die erforderlichen Angaben verlangen. Unterstützung gibt es auch von den Fachkräften für Arbeitssicherheit. Zu dem jährlich auftretenden Problem der Sommerhitze am Arbeitsplatz ist es ratsam, eine Betriebsvereinbarung oder eine Regelungsabrede mit dem Arbeitgeber zu treffen.
Nachlesen
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Letzte Änderung: 13.08.2012