Beschäftigtendatenschutzgesetz
Ende Mai hat im Innenauschuss des Bundestages die Anhörung zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz stattgefunden.
Auch wenn nach bekannt gewordenen Überwachungsaktionen und Datenschutzskandalen wie zum Beispiel bei Lidl, der Deutschen Bank, der Telekom oder der Deutschen Bahn ein besserer Schutz von Arbeitnehmerdaten wünschenswert wäre: Der vorliegende Entwurf aus dem Innenministerium schützt keinswegs die Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern erleichtert im Gegenteil die Überwachung der Beschäftigten. Der Entwurf erlaubt die Erhebung und Verwendung von Arbeitnehmerdaten durch den Arbeitgeber. Persönlichkeitsrechte bleiben auf der Strecke.
Daher sagen DGB, Gewerkschaften und viele Betriebs- und Personalräte: Lieber kein Gesetz als dieses. In einem Aufruf werden die Parlamentarier im Deutschen Bundestag aufgefordert, das anstehende Gesetzgebungsverfahren zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz nicht weiter zu betreiben:
"Offensichtliches Ziel ist es, Datenerhebung, -speicherung und -verwendung im Arbeitsverhältnis für Arbeitgeber zu erleichtern. Ihm werden weitereichende Befugnisse eingeräumt:
- sich im Bewerbungsverfahren auch von Dritten Informationen zu beschaffen,
- durch beliebige Eignungstests den Bewerber zu durchleuchten,
- Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis zu gesundheitlichen Untersuchungen zu zwingen,
- Beschäftigte am Arbeitsplatz durch Videokameras zu überwachen
- und alle Beschäftigten unter den Generalverdacht zu stellen, korrupt zu sein, um dann Datenscreenings durchführen zu können. Das alles verschlechtert die bestehende Rechtslage erheblich."
Noch ist Zeit. Unterstützt die Initiative der Betriebs- und Personalräte, unterschreibt den Aufruf und schickt ihn an den Deutschen Gewerkschaftsbund.
Weitere Informationen siehe Link und Anlage.
Letzte Änderung: 28.06.2011