Weihnachtsgeld
Es heißt Jahresabschlussvergütung, Weihnachtsgratifikation, 13. Gehalt oder schlicht Weihnachtsgeld. Wie die Zahlungen zum Jahresende genannt werden, ist egal.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, sondern nur tarif- oder einzelvertragliche Ansprüche.
Auch wenn sich "Weihnachtsgeld" nach einem Geschenk des Arbeitgebers anhört, werden tarifvertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer durch die Gewerkschaften in Auseinandersetzungen mit den Arbeitgeberverbänden erkämpft. Tarifvertragliche Ansprüche sind keine Geschenke der Arbeitgeber.
Auf tarifvertragliche Anspüche kann nicht rechtswirksam verzichtet werden - es sei denn, die Tarifvertragsparteien (Arbeitgeber oder sein Verband und die Gewerkschaft) schließen einen Vergleich.
Der Flyer gibt einen Überblick über die Regelung des Tarifvertrages für die Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden und die Edelmetallindustrie.
Letzte Änderung: 22.12.2010