Verschwiegenheitspflicht unwirksam
Arbeitnehmer dürfen mit Kollegen über ihr Gehalt reden.
Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach Arbeitnehmer auch gegenüber Arbeitskollegen nicht über die Höhe ihres Gehalts reden dürfen, ist unwirksam.
Hierin liegt eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. Paragraf 307 BGB, da Arbeitnehmer Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz hinsichtlich der Lohngestaltung nur anhand eines Gesprächs mit Kollegen über deren Gehalt feststellen können.
Mehr zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern siehe Link.
Letzte Änderung: 02.07.2010