Leiharbeit
Seit 1972 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung verpflichtet, regelmäßig über die Erfahrungen mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu berichten. Am 13.01.2010 hat die Bundesregierung mit halbjährlicher Verspätung den 11. Bericht1 über Erfahrungen mit der Arbeitnehmerüberlassung beschlossen, am Freitag (26.03.2010) wurde er im Bundestag debattiert.
Ziel des Berichtes sollte es eigentlich sein, Bundestag und Öffentlichkeit über die tatsächliche Entwicklung in der Leiharbeit zu informieren. Dabei soll ein besonderer Schwerpunkt darauf gerichtet werden, ob die Entwicklungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung dem spezifischen Schutzbedürfnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechnung tragen. Doch dieser 11. Bericht der Bundesregierung thematisiert die sozialen und beschäftigungspolitischen Probleme der Leiharbeit nur völlig unzureichend und blendet wichtige Fakten ganz oder weitgehend aus. Im einzelnen:
1. IAB-Forschung wird unzureichend berücksichtigt
2. Wichtige Daten und Vorschläge der BA bleiben unerwähnt
3. Bundestagsanfragen wie Fakten des Statistischen Bundesamtes
werden unterschlagen
4. Gefahren des Lohndumpings unterschätzt
5. Prüfungen überschätzt
6. Soziale Risiken der Leiharbeitskräfte kaum thematisiert
7. Stellungnahme der Verbände nur einseitig aufgenommen
8. Erfahrungen anderer Länder werden vernachlässigt
Fazit: In Zukunft muss umfassend über die Situation der Branche unter besonderer Berücksichtigung der Beschäftigten berichtet werden. Der Gesetzgeber muss schnellstmöglich Konsequenzen aus den Fehlentwicklungen der Leiharbeit ziehen.
Die ausführliche Krtik des DGB hier im Download.
Letzte Änderung: 16.04.2010