Elternzeit - Teilzeit - Elterngeld

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14.10.2009 Wer für die Erziehung und Betreuung seiner Kinder in den ersten Lebensjahren im Beruf pausieren oder die Arbeitszeit reduzieren möchte, kann Elternzeit und Elterngeld beanspruchen.

Wer für die Erziehung und Betreuung seiner Kinder in den ersten Lebensjahren im Beruf pausieren oder die Arbeitszeit reduzieren möchte, kann beim Arbeitgeber Elternzeit beantragen und das vom Staat gewährte Elterngeld beanspruchen. Dies gilt nicht nur für Mütter - auch Väter können davon profitieren.

Ein Infoflyer der DGB-Rechtsschutz GmbH informiert über Elterngeld, Elternzeit und Teilzeit während der Elternzeit.

Der Flyer kann hier heruntergeladen werden.

Anhang:

Infos zum Elterngeld

Infos zum Elterngeld

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Letzte Änderung: 14.10.2009