Tarifverträge Zeitarbeit/Personalservice

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09.04.2009 Arbeitsbegericht bestätigt: Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist keine tariffähige Vereinigung. Deren Tarifverträge sind unwirksam.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Berlin bestätigt die Auffassung der IG Metall, wonach es sich bei der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) um eine tarifunfähige Vereinigung handelt. Dies hat zur Folge, dass deren Tarifverträge unwirksam sind und der gesetzliche Gleichbehandlungsgrundsatz Anwendung findet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die IG Metall rät

... den Entleihbetrieben:

Stellen Sie sicher, dass beim Einsatz von Leiharbeitnehmern keine CGZP-Tarife zur Anwendung gelangen. Andernfalls besteht neben dem Imageverlust die Gefahr, dass Sie für nachzuzahlende Sozialversicherungsbeiträge in Haftung genommen werden.

... den Verleihbetrieben:

Streichen Sie Bezugnahmeklauseln auf CGZP-Tarife aus ihren Arbeitsverträgen. Bilden Sie Rückstellungen für zu leistende Nachzahlungen.

... Betriebsräten:

Verweigert die Zustimmung zur Beschäftigung von Leiharbeitnehmern zu CGZP-Konditionen! Fordert den Arbeitgeber auf sicherzustellen, dass keine Leiharbeitnehmer im Betrieb zum Einsatz kommen, auf deren Arbeitsverhältnis CGZP-Tarifverträge Anwendung finden.

... Leiharbeitnehmern, die nach CGZP-Tarif entlohnt werden:

Fordert unverzüglich und schriftlich gegenüber Eurem Verleiher Equal Pay (Gleiches Geld für gleiche Arbeit) ein! Holt Euch in Eurer zuständigen IG Metall Verwaltungsstelle Unterstützung bei der Vorbereitung einer Klage auf Equal Pay.

IG Metall Mitglieder können Rechtsschutz in Anspruch nehmen.

Letzte Änderung: 08.04.2009