Keine Tarifverträge ohne Mitglieder
IG Metall begrüßt BAG-Urteil zur Zulässigkeit einfacher tarifvertraglicher Differenzierungsklauseln
Frankfurt am Main - Der Zweite Vorsitzende der IG Metall, Detlef Wetzel, hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Zulässigkeit einfacher tarifvertraglicher Differenzierungsklauseln begrüßt. "Die Entscheidung bestätigt unsere Rechtsauffassung und stützt die grundgesetzlich geschützte Gewerkschaftsfreiheit. Ohne Gewerkschaftsmitglieder gäbe es keine Tarifverträge, insofern ist es konsequent, auch bei den tariflichen Leistungen unterscheiden zu können", sagte Wetzel am Donnerstag in Frankfurt.
Damit erkenne das höchste deutsche Arbeitsgericht an, dass Gewerkschaftsmitglieder, anders als Nichtmitglieder, Beiträge zum Zustandekommen von Tarifverträgen leisten. Diese Leistung könne in Tarifverträgen dann zugunsten der Mitglieder honoriert werden. "Die IG Metall hat in der Vergangenheit, insbesondere bei firmenbezogenen Tarifverträgen, eine Besserstellung von Mitgliedern mit Boni oder Sonderzahlungen tarifvertraglich durchgesetzt und wird diesen Weg fortsetzen", sagte Wetzel.
Das BAG hatte am Mittwoch einen Tarifvertrag als rechtlich zulässig anerkannt, mit dem Mitglieder der Gewerkschaft ver.di eine höhere tarifliche Leistung bekommen als Nichtmitglieder (Aktenzeichen 4 AZR 64/08).
Pressemeldung der IG Metall
Pressestelle beim Vorstand
Letzte Änderung: 23.03.2009