Resturlaub bei Arbeitsunfähigkeit
Resturlaub verfällt nicht bei Arbeitsunfähigkeit bis 31.03.2009!
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20.Januar 2009 verstößt die deutsche Rechtslage gegen europäisches Recht, wonach der gesetzliche Urlaub aus dem Vorjahr bei Arbeitsunfähigkeit zum 31.03. verfällt.
Auch ist für die Abgeltung bei Ausscheiden keine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit (mehr) erforderlich.
Mehr Informationen und ein Musterantrag hier im Download.
Letzte Änderung: 09.02.2009