Stamm- und Leihbeschäftigte soldarisch!
Metallnachrichten erläutern, welchen Nutzen solidarisches Verhalten für Stammbeschäftigte und für Leihbeschäftigte bringt.
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer müssen nach § 11 Abs. 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht in einem bestreikten Betrieb arbeiten.
Mehr dazu in den Metallnachrichten hier im Download.
Letzte Änderung: 27.10.2008