Stamm- und Leihbeschäftigte soldarisch!

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28.10.2008 Ab 1. November sind Warnstreiks in der ME-Industrie möglich und mit jedem Tag wahrscheinlicher. Grund genug, neben den Stammbeschäftigten auch die Leihbeschäftigten an ihre Rechte zu erinnern.

Metallnachrichten erläutern, welchen Nutzen solidarisches Verhalten für Stammbeschäftigte und für Leihbeschäftigte bringt.

Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer müssen nach § 11 Abs. 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht in einem bestreikten Betrieb arbeiten.

Mehr dazu in den Metallnachrichten hier im Download.

Anhang:

Metallnachrichten für Leiharbeitnehmer/innen

Metallnachrichten für Leiharbeitnehmer/innen

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Letzte Änderung: 27.10.2008