Elternzeit und Elterngeld

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15.08.2008 Eine gute Regelung, von der erwerbstätige Mütter und Väter profitieren. Wer genauer hinsieht, erkennt viel Verbesserungsbedarf.

Seit am 01. Januar 2007 das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten ist, nutzen immer mehr Väter die Möglichkeit der Freistellung von der Erwerbsarbeit. Mit 10,6 Prozent liegt der Anteil der Väter in Baden-Württemberg sogar leicht über dem Bundesdurchschnitt von 10,5 Prozent. So meldet das Statistische Landesamt.

Damit hat sich die Zahl der Väter in Elternzeit fast verdoppelt. Die meisten von ihnen (58 Prozent) nehmen allerdings nicht mehr als zwei Monate Elternzeit und Elterngeld in Anspruch, nur 20 Prozent der Väter widmen sich 12 Monate lang hauptsächlich der Erziehung ihres Nachwuchses.

Hintergrund für diese Entwicklung ist, dass mit dem BEEG erstmals das wegen der Betreuung des Kindes entgangene Einkommen zum Teil ausgeglichen wird. Elterngeld wird - vergleichbar mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld - als Lohnersatzleistung gezahlt. Dabei werden zirka 67 Prozent des letzten Verdienstes für 12 Monate ersetzt, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Wenn beide Elternteile Elternzeit/Elterngeld in Anspruch nehmen, kommen zwei Monate hinzu.

Aber es ist nicht alles Gold, was glänzt.

  • Pech hat zum Beispiel, wer in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes längere Zeit krank war. Längere Krankheitszeiten wirken sich bei der Durchschnittsberechnung des Elterngeldes negativ aus. Dann kann die Lohnersatzleistung um einige hundert Euro schrumpfen und ist den Namen kaum noch wert. "Das ist nicht gerecht", beklagt Kollege H. aus Waldstetten. "Es kann doch nicht sein, dass ich wegen meines Bandscheibenvorfalls im letzten Jahr, nur weil ich mehrere Monate unverschuldet nicht arbeiten konnte, jetzt 300 Euro weniger Elterngeld habe. So kann ich mir die Zeit für mein Kind nur mit Ach und Krach leisten."
  • Das gleiche Pech haben Antragsteller/innen, die in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes arbeitslos waren oder aus anderen Gründen kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen hatte. Zeiten ohne Einkommen im Jahr vor der Geburt des Kindes mindern das Elterngeld für den/die Antragsteller/in. (Umgekehrt sollten sich aus diesem Grund werdene Eltern Überstunden auszahlen lassen, statt sie auf einem Arbeitszeitkonto zu sammeln. Das erhöht die Grundlage für das Elterngeld.)
  • Ein weiteres Ärgernis ist die Bürokratie bei der Antragstellung. Die Anträge sind für Otto und Liese Normalverbraucherin schwer zu verstehen. Die zuständige L-Bank Landesbank Baden-Württemberg in Karlsruhe hat keine Sprechstunde, alles muss schriftlich erledigt werden, Nachfragen bei der gebührenfreien Hotline sind nur begrenzt möglich.
  • Finanziell eng kann es für junge Eltern auch werden, wenn - wie geschehen - die Elterngeldzahlung vier bis fünf Monate auf sich warten läßt. Nötige Anschaffungen fürs Baby und die laufenden Fixkosten verursachen Ebbe in der Haushaltskasse. Wenn dann noch die Lohnersatzleistung ausbleibt, sitzt die Familie schnell auf dem Trockenen.

Bis zum 1. Oktober 2008 muss die Bundesregierung dem Bundestag einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes sowie die notwendige Weiterentwicklung geben. Seit Februar 2008 liegt ein Referentenentwurf des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Änderung des BEEG vor.

Viele Informationen sind auf der Webseite der IG Metall Schwäbisch Gmünd zu finden.

Letzte Änderung: 29.07.2008