Heraus zum 1. Mai

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26.04.2008 Es gibt viele gute Gründe, am 1. Mai zur Kundgebung des DGB zu gehen ... zum Beispiel dass Rainer Bliesener, DGB-Vorsitzender, in Aalen spricht.

Freunde, Bekannte, Kolleginnen und Kollegen treffen. Neues erfahren. Über Gott und die Welt reden. Ein Bier dazu. Es lebe der Feiertag!

Die ganze Familie ist dabei. Ums Kochen muss sich heute niemand kümmern. Es gibt Eintopf und Würstchen. Und Kuchen für die Süßen.

Für Unterhaltung ist auch gesorgt. Spiele für die Kinder, Musik für alle!

Die Wetterprognose ist gut. Endlich Frühling! Nichts wie raus aus den alten Stiefeln.

Überall gibt es Feste und Veranstaltungen. Bei den Gewerkschaften gibt es mehr.

Demonstrationen, politische Reden, Kundgebungen, Musik: Am 1. Mai, dem internationalen Tag der Arbeit, gehen überall auf der Welt Menschen für gute Lebens- und Arbeitsbedingungen, Frieden und soziale Gerechtigkeit auf die Straße.

Hier werden die Themen angesprochen, die viele Menschen beschäftigen, die unsere Lebenswelt prägen und unseren Alltag beeinflussen:

  • Tarifbewegungen
  • Finanzmarktkrise, Finanzmarktkapitalismus und Werkschließungen
  • Einkommensverteilung und Binnenmarkt
  • Steuerflucht und Ethik
  • gesellschaftliche Werte verteidigen
  • soziale Gerechtigkeit
  • gute Arbeit muss drin sein
  • Bildung und Ausbildung
  • Generationensolidarität/Rente mit 67
  • prekäre Arbeit/Beruf und Familie
  • Leiharbeit/"fairleihen"

Hier wird Klartext geredet. Hier werden die Zusammenhänge benannt. Hier werden Positionen bezogen und Forderungen unterstrichen.

Nur hier setzen sich die Menschen ein für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen. Nur hier ist die Stimme, die darauf besteht: "Gute Arbeit muss drin sein!"

Das ist der beste Grund, am 1. Mai zu der Kundgebung des DGB zu gehen: Damit nicht nur die Feiertage schön sind, sondern auch die Arbeitstage erträglich.

Anhänge:

Gute Arbeit muss drin sein - Aufruf des DGB zum 1. Mai

Gute Arbeit muss drin sein - Aufruf des DGB zum 1. Mai

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Maikundgebung in Aalen

Maikundgebung in Aalen

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Letzte Änderung: 25.04.2008