Metall-Tarifrunde 2015
In der 2. Verhandlung am 26. Januar in Ludwigsburg zeigte sich, dass die Positionen der Tarifparteien noch sehr weit voneinander entfernt sind. Jetzt brauchen die Arbeitgeber mehr Druck. Sie müssen merken, dass die Beschäftigten hinter den Forderungen stehen. Sonst werden sie sich nicht bewegen! Wir fordern: 5,5 % mehr Entgelt und Azubi-Vergütung, bessere Altersteilzeit, mehr Zeit und Geld für Bildung.
Die Ablehnung der Bildungszeit durch die Arbeitgeber empört vor allem junge Beschäftigte. Sie wissen, dass sie für ein gutes Berufsleben jetzt geregelte Chancen auf Weiterbildung brauchen. Eine Auslese nach Art von Südwestmetall ist ungerecht: "Wir entscheiden alleine, wer sich weiterbilden darf! Das geht euch nichts an," so lautet der Standpunkt der Arbeitgeber.
Die Anforderungen an die Berufe werden sich in naher Zukunft für alle Beschäftigten gründlich ändern. Die Arbeitgeber tun nicht genug für die Weiterbildung. Von 1.000 Euro Umsatz fließen lediglich 4 Euro im die Weiterbildung. Das muss sich ändern!
Deshalb fahren wir am 11. Februar 2015 zum landesweiten Jugend-Warnstreik-Tag nach Sindelfingen. Kommt alle mit!
Wer ist aufgerufen?
Aufgerufen sind alle jungen und jung gebliebenen Beschäftigten der tarifgebundenen Betriebe in Baden-Württemberg.
Was geht es los und wie geht es weiter?
- 10.15 Uhr Lauchheim, Industriestr. 2 (Fa. Sumitomo)
- 10.15 Uhr Ellwangen, Varta CB, Alfred-Krupp-Straße 9
- 10.30 Uhr Wasseralfingen, am Aldi-Parkplatz
- 10.45 Uhr Aalen, Greut-Parkplatz
- 11.00 Uhr Schwäbisch Gmünd, Schwerzerhalle
- 12.45 Uhr Demozug ab Tor 1 bei Daimler Sindelfingen
- 13.30 Uhr Kundgebung vor der Stadthalle Sindelfingen (Verhandlungsort)
- 15.15 Uhr Rückfahrt der Busse in den Ostalbkreis
Darf ich am Warnstreik teilnehmen?
Gewerkschaftlich organisierte Warnstreiks nach Ende der Friedenspflicht sind zulässig. Alle Beschäftigte - das gilt auch für Auszubildende und Dual Studierende - haben das Recht, daran teilzunehmen und dürfen von niemandem daran gehindert, eingeschränkt oder gar diskriminiert werden. Alle von der IG Metall ausgerufenen Warnstreiks, Demonstrationen und Kundgebungen während der Arbeitszeit sind rechtmäßige Kampfmaßnahmen. Diese Warnstreiks verstoßen nicht gegen den Arbeitsvertrag. Das hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt.
Was soll ich tun, wenn ich mitfahren will?
Alle, die mitfahren wollen, melden sich bei ihrer JAV, dem Betriebsrat oder den gewerkschaftlichen Vertrauensleuten im Betrieb. Oder direkt bei der IG Metall. Bei Fragen helfen wir gerne weiter.
Letzte Änderung: 06.02.2015