JAV-Wahlen 2010

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08.09.2010 Es gibt viele gute Gründe, im Betrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen. Wir nennen einige.

Sind in einem Betrieb mit einem Betriebsrat mindestens fünf Arbeitnehmer/innen bis 18 Jahre und/oder Azubis bis 25 Jahre beschäftigt, muss eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt werden. Denn die JAV kümmert sich.

  • Eine gute Ausbildung. Im Berufsleben steigen die Anforderungen. Da muss die Qualität der Ausbildung stimmen.
  • Unterstützung im Azubi-Alltag. Ärger in der Ausbildung, Einschüchterungen und andere Alltagsprobleme: Wer alleine kämpft, kann seine Interessen nicht durchsetzen. Die JAV bietet Unterstützung und steht immer an deiner Seite!
  • Übernahme. Viel lernen und dann arbeitslos sein? Das darf nicht passieren! Die JAV streitet für eine Perspektive nach der Ausbildung.
  • Deine Rechte. Stimmt die Ausbildungsvergütung? Kann ich Bildungsurlaub nehmen? Muss der Chef Ausbildungsmittel oder Fahrgeld-Zuschuss zahlen? Die JAV hat den Überblick über alles, was den Azubis zusteht.

Daher: Mach dich schlau! Mach mit bei der JAV-Wahl! Mehr Informationen im Netz.

Letzte Änderung: 01.09.2010