Übernahme von JAVis nach der Ausbildung

Vorschaubild

23.03.2010 Das Eintreten der JAV für andere darf nicht zum persönlichen Nachteil werden: Nach § 78a BetrVG haben JAVis daher ein Recht auf unbefristete Übernahme. IG Metall hilft weiter.

Wer Jugend- und Auszubildendenvertreter/-in ist, übernimmt Verantwortung. Wenn es darum geht die Rechte von Auszubildenden zu vertreten, heißt es Rückgrat zu beweisen - nicht selten auch gegen den Widerstand des Arbeitgebers.

Damit aus dem Eintreten für andere kein persönlicher Nachteil entsteht, werden JAVen per Gesetz besonders geschützt. Paragraph 78a des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) nimmt die Arbeitgeber in die Pflicht: Jugend- und Auszubildendenvertreter/-innen haben ein Recht auf unbefristete Übernahme. So steht's im Gesetz.

Was dabei zu beachten ist, welche Fristen gewahrt werden müssen und viele weitere Tipps und Infos findest du im Aktivenportal. Hier kannst du dem Link folgen.

Bei Fragen hilft unsere Jugendsekretärin Cynthia Schneider.

Letzte Änderung: 23.03.2010