Kurzarbeiter/innen aufgepaßt!

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18.06.2009 Kurzarbeitergeld (KUG) wird nicht versteuert, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Dadurch werden mehr Steuern fällig. Wieviel, das berechnet ein Progressionsvorbehalt-Rechner im Internet.

Das Finanzamt Bayern stellt im Internet einen Rechner für den Progressionsvorbehalt bei Kurzarbeitergeld und anderen Entgeltersatzleistungen zur Verfügung. Die Berechnung berücksichtigt keine individuellen Voraussetzungen und ist ohne Gewähr.

Weitere Informationen über den Progressionsvorbehalt siehe Link.

Letzte Änderung: 18.06.2009