Kurzarbeiter/innen aufgepaßt!
Das Finanzamt Bayern stellt im Internet einen Rechner für den Progressionsvorbehalt bei Kurzarbeitergeld und anderen Entgeltersatzleistungen zur Verfügung. Die Berechnung berücksichtigt keine individuellen Voraussetzungen und ist ohne Gewähr.
Weitere Informationen über den Progressionsvorbehalt siehe Link.
Letzte Änderung: 18.06.2009